Für Eltern

Fragen & Antworten:

 

Das Familiengericht hat ein familienpsychologisches Gutachten in Auftrag gegeben, von dem es sich von einem Sachverständigen eine Hilfestellung erbeten hat, um die gerichtlichen Fragestellungen entscheiden zu können?

 

Um Ihnen eine erste Orientierung für eine solche Begutachtung zu geben, versuchen wir im Folgenden, ein paar wichtige Fragen zu beantworten, die viele Eltern in solchen Situationen haben.

 

 

 

 

Häufige Fragen:

 

Q.     Warum schaltete das Gericht zusätzlich einen Sachverständigen ein, was ist dessen Rolle?

 

Bei einigen familienrechtlichen Fragen, wenn sie die Situation von Kindern betreffen, will und soll das Gericht psychologisches Wissen in seine Überlegungen einbeziehen. D.h. aber nicht, dass nun der Sachverständige entscheidet: Das Gericht wird eine psychologische Empfehlung immer mit weiteren Aspekten zusammen prüfen und dann eine Entscheidung fällen.

Die wörtlichen Fragestellungen des Gerichtes an den Sachverständigen bezogen auf Ihre Familie / Ihre Kinder, finden Sie im schriftlichen Beschluss des Gerichtes.

 

Q.     Was kommt auf Eltern und was kommt auf die Kinder in einer solchen Begutachtung zu?

 

Grundsätzlich führen Sachverständige ausführliche Gespräche mit Ihnen und setzen manchmal Fragebögen und / oder psychologische Testverfahren ein. Dies hilft den Sachverständigen, ihre Situation und die ihrer Familie besser zu verstehen; und es hilft Ihnen als Eltern, die Überlegungen und die Schlussfolgerungen des Sachverständigen besser nachvollziehen zu können.

Es gibt keinen fest standardisierten Ablauf: Der Sachverständige legt jedoch seinen Untersuchungsplan vor dem ersten Termin, angepasst auf ihre Familie und die gerichtliche Fragestellung fest.

Wir arbeiten nach den 2015 verabschiedeten Qualitätssicherungsstandards der „Arbeitsgruppe Familienrecht“.

Diese sichern einen qualitativ prüfbaren Rahmen für das sachverständige Vorgehen:


Dem Sachverständigen werden die vollständigen Akten vom Gericht zugesandt, damit er sich schon ein erstes Bild machen kann. Häufig steht am Anfang der Begutachtung das Erstgespräch mit Ihnen als Eltern, welches in der Regel in den neutralen Räumen des Sachverständigen durchgeführt wird. Ein solches erstes Gespräch kann bis zu 2,5 Stunden oder länger dauern. In dem ersten Gespräch wird es um Ihre Sicht auf die Entstehung des Konfliktes gehen und um Ihre Lebensgeschichte. Sollten Fragebögen oder psychologische Testverfahren eingesetzt werden, wird ein einmaliges Gespräch oder auch ein einmaliger Termin nicht reichen, sodass zusätzliche Termine mit Ihnen vereinbart werden. 

Auch Sie als Eltern haben im Laufe der Begutachtung jederzeit die Möglichkeit weiteren Gesprächsbedarf anzukündigen. Alle von Ihnen eingereichten Unterlagen werden in die Anlage des Gutachtens für alle sichtbar aufgenommen.

Dann wird der Sachverständige ihr Kind / ihre Kinder im vertrauten Umfeld kennenlernen wollen. Ein Treffen mit dem Kind kann später ebenfalls in den Praxisräumen, also an einem für ihr Kind neutralen Ort stattfinden.

Das Verhältnis zwischen Eltern und Kind ist ein zentraler Gesichtspunkt für die familienpsychologische Begutachtung. Hierzu wird sich der Sachverständige in einer längeren Sequenz die Interaktion zwischen Ihnen und Ihrem Kind anschauen. 

Schließlich kann es für den Sachverständigen wichtig sein, wie sich ihr Kind in Schule, Kindergarten, Hort oder gegebenenfalls auch in einer Therapie verhält. Dann werden sie um entsprechende Einwilligung und Schweigepflichtsentbindung gebeten. Der Sachverständige führt dann mit diesem Fachpersonen Gespräche über ihr Kind.

 

Q.     Wie lange dauert eine Begutachtung und wie geht es dann weiter?

 

Sachverständige bekommen vom Gericht eine Frist gestellt, die Sie in der Regel im Beschluss des Gerichtes nachlesen können.

Hinderungsgründe diese Frist einzuhalten sind:

Wenn es zu zeitlichen Verzögerungen seitens des Kindes und der Eltern kommt (Urlaub, Umzug, Krankheit, berufliche Verpflichtungen, vergessen des Termins).

Wenn bestimmte Fragen noch nicht hinreichend geklärt sind oder beobachtet werden muss, wie sich die Situation weiterentwickelt.

 

Der Sachverständige erstellt dann das schriftliche Gutachten und sendet dieses an das Gericht. Der Umfang des Gutachtens kann, abhängig von der Fragestellung und der Anzahl der Familienangehörigen, zwischen 60-120 Seiten betragen.

Nach Eingang des Gutachtens bei Gericht erhalten Sie über Ihre Anwälte die Gelegenheit sich zu den Inhalten des Gutachtens und den Empfehlungen des Sachverständigen zu äußern.

Ob es im Anschluss dann zu einer Anhörung vor Gericht kommt hängt davon ab, wie Sie die Empfehlung des Sachverständigen bewerten.

Haben Sie weitere Fragen zu Begutachtung, können Sie diese, auch während der Begutachtung, bei ihrem zuständigen Sachverständigen stellen.