Niedersachsen

Rechtspsychologie Marx - Niedersachsen

Selbstverständlich begutachten wir ausführlich und persönlich, sowohl im Umfeld des Kindes, als auch unter Heranziehung aller wesentlichen  Informationen Dritter.

Kontakt:          Rechtspsychologie Marx, Georgstr. 46, 30159 Hannover

Name:             Sabine Marx

Fon:                 0511 590 46 70

Mail:                s.marx@rechtspsychologie-marx.de

Bereich:          Deutschlandweit

Kontakt:          Rechtspsychologie Marx, Georgstr. 46, 30159 Hannover

Name:             Nickolas Marx

Fon:                 0511 590 46 70

Mail:                m.marx@rechtspsychologie-marx.de

Bereich:          NDS, SH

Kontakt:          Rechtspsychologie Marx, Goerdelerstr. 7, 26386 Wilhelmshaven

Name:             Elke Meiners

Fon:                0511 590 46 70

Fax:                04421 972 47 40

Mail:                e.meiners@rechtspsychologie-marx.de

Bereich:          NDS

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin


Sabine Marx

Psychologische Sachverständige & Gründerin der Rechtspsychologie Marx


Rechtspsychologie Marx - Niedersachsen

Profil

 

Approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin (Bezirksregierung NDS 06/2000), systemische Familientherapeutin, Hypnotherapeutin

Paar-, Einzel- und Familientherapie.

Seit 2006 forensische Sachverständige im Familienrecht.

2006 Initiatorin der Fortbildung zum Verfahrensbeistand über Verdi QuBe.

Seit 2013 Fortbildungen zur forensischen Sachverständigen in Niedersachsen.

Sachverständiger im Familienrecht


Nickolas Marx



Rechtspsychologie Marx - Niedersachsen und Schleswig-Holstein

Langjährige Erfahrung als Supervisor in der Frühpädagogik


Referent für Entwicklungspsychologie, Schwerpunkt tiefgreifende Entwicklungsstörungen bei Kindern 


Freier Mitarbeiter in der Rechtspsychologie seit 2016

Sachverständige im Familienrecht


Elke Meiners



Rechtspsychologie Marx - Niedersachsen 

Seit 1997 arbeite ich engagiert und multiprofessionell aktiv mit unterschiedlichsten herausfordernden Kindern und ihren Eltern, die in familienrechtliche Auseinandersetzungen involviert sind.


Als Sachverständige im Familienrecht erstelle ich den „Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht“ (DPV: 2. Auflage 2019) entsprechend, innerhalb von 4 Monaten nach Beauftragung, meine Gutachten.

 

Mein Schwerpunkt ist die Herstellung von § 163 Abs. 2 FamFG. Als Erziehungsberaterin führe ich auch schwierige Gespräche klientenzentriert, wertschätzend und empathisch, wodurch häufig Ressourcen freigelegt und Lösungen gefunden werden können.